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Montag, 30. März 2020

Voten zum Rettungspaket

Die Grünliberale Fraktion des Kantonsrats unterstützt das Hilfspaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen. Sie lehnt aber ein grundsätzliches Tagungsverbot für Parlamente entschieden ab.

102 Massnahmen des Kantons Zürich zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen: Rettungspaket Kanton

 

Die aktuelle Situation stellt uns alle vor grosse Herausforderungen. Unser Alltag ist massiv eingeschränkt. Während viele von uns im Home Office sind, leisten das medizinische Personal, die Detailhandelsangestellten und andere systemrelevante Berufsgruppen Ausserordentliches. Wir möchten diese Möglichkeit nutzen, um all jenen Menschen zu danken, die sich tagtäglich an vorderster Front für unsere Gesundheit einsetzen und die Grundfunktionen unserer Gesellschaft und Demokratie aufrecht erhalten!

 

Mit dem Lock-Down retten wir Leben – das hat die höchste Priorität. Dafür setzen wir nebst unseren hervorragenden medizinischen Möglichkeiten auch grosse Teil unserer Freiheit, sowie unserer Wirtschaftsleistung ein. Das öffentliche Leben ist weitgehend abgestellt. unzählige Branchen sind stark betroffen. Die Umsatzbeinbussen in der Gastronomie, im Detailhandel sowie allen Freizeit und Kultureinrichtungen sind massiv. Wen das persönlich trifft, der hat schlaflose Nächte.

 

Sehr geehrte Damen und Herren: Der Preis, den wir für den Lock-Down bezahlen ist hoch, sehr hoch. Neben dem Retten von Leben muss es unsere zweite Priorität sein, die wirtschaftlichen Härtefälle so rasch, und so gut wie möglich zu vermeiden. Die Fraktionen haben dazu mit ihrer gemeinsamen Medienmitteilung der Regierung dazu einen klaren Auftrag erteilt. Die Regierung hat den Ball aufgenommen und umgesetzt. An dieser Stelle möchte dem Regierungsrat für sein rasches und gezieltes Handeln bedanken.

 

Der Kantonsrat findet sich hier in Oerlikon zusammen, um das Rettungspaket zu beschliessen. Damit werden die Auswirkungen im Kanton Zürich so gut wie möglich reduziert. Wir können unnötige Härtefälle vermeiden und Arbeitsplätze sichern. Das Hilfspaket schafft Sicherheit und Vertrauen. Und es bietet der Zürcher Wirtschaft eine Perspektive für die Zeit nach der Pandemie.

 

Das vorliegende Paket versorgt die für den Kanton Zürich so wichtigen kleinen und mittleren Unternehmen, sowie alle selbständig Erwerbenden, mit der Lebenswichtigen Liquidität. Es ist ein gutes Paket. Es werden genügend Ressourcen für die erste Welle zur Verfügung gestellt. Und die Mittel werden primär über die etablierten Kanäle verteilt.

 

Daneben wird auch den gemeinnützigen Organisationen und der Kultur geholfen. Die 15 Mio. für die Selbständigen werden nicht ausreichen. Hier zählen wir darauf, dass die Gemeinden auch ihrer Verantwortung nachkommen und noch zusätzliche Mittels sprechen. Und wir gehen davon aus, dass auch der Kanton noch weitere Mittel für die Hilfe bei den Selbstständig-Erwerbenden sprechen wird.

 

Weiter fallen zur Zeit auch die StartUps durch alle Maschen. Hier fordern wir Grünliberalen einen speziellen Fonds, der auch hier gezielt allen jenen hilft, die ohne eigenes Verschulden durch den Lock-Down in ihrer wirtschaftlichen Existenz – im Aufbau ihrer Firma - bedroht sind. Denn im Gegensatz zu den etablierten Unternehmen hatten die Start-Ups keine Chance in den vergangenen guten Jahren Reserven zu bilden.

 

Unsere dritte Aufgabe wird es sein, die aktuelle Einschränkungen laufend kritisch zu hinterfragen. Meine Damen und Herren «Stay-at-Home», «Home-Office» und «Home-Schooling» ist kein Life-Style. Die freiheitlichen Einschränkungen sind nur so lange akzeptabel, als das sie zwigend notwendig sind und die erwünschte gesundheitliche Wirkung erzielen.

 

Auch in der Stunde der grössten Not sollten wir den Blick nicht nur nach unten sondern auch nach vorne richten. Das Notrecht muss so schnell wie möglich eine Ende haben. Und es wird ein Ende haben. Und dann ist es wichtig, dass wir dann einen weichen Übergang in die Normalität finden. Das gilt für die Gesellschaft und auch für die Wirtschaft.

 

Die Grünliberale Fraktion stimmt dem Hilfspaket zu.

 

103 Massnahmen des Kantons Zürich zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen: Gemeinde-Exekutive

 

In der Not muss die Regierung handeln. Dieser Grundsatz wird auch von uns Grünliberalen geteilt. Und wir sind klar der Ansicht, dass die Zusammenarbeit zwischen Exekutive und Legislative beim Hilfspaket vorbildlich funktioniert hat.

 

Artikel 72 der KV sieht keine wirtschaftliche Hilfe vor. Und auch der Verfassungsrat hat diese Aufgabe explizit aus dem Entwurf der Verfassung gestrichten. In der Not hat das Parlament mit der gemeinsamen Fraktionsmitteilung der Regierung den Auftrag erteilt schnell zu handeln und ein Hilfspaket zu schnüren. Die Regierung hat den Ball aufgenommen und Massnahmen beschlossen. Der Kantonsrat hat über diese Massnahmen befunden und damit faktisch eine Verfassungslegung gemacht. Wie erwähnt, wir sind der Ansicht, dass beim Hilfspaket die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament vorbildlich funktioniert hat.

 

Etwas anders sieht es beim Vorliegenden Geschäft aus. Gleich zu Beginn der ersten Corona Verordnung des Bundes hat die Regierung die Haltung eingenommen, dass unser Parlament unter die Bestimmung des Veranstaltungsverbots fallen und damit Verbunden für das Tagen des Kantonsrats eine Bewilligung der Regierung notwendig ist. So jedenfalls wurde es von einem Mitglied der Regierung anlässlich einer Medienkonferenz mitgeteilt. Dass quasi die Bewilligung für das Tagen des Kantonsrats erteilt werde. Diese Haltung hat sich immer wieder in der Argumentation eingeschlichen.

 

So auch beim vorliegenden Geschäft. Ich zitiere: Mit der Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus hat der Bundesrat bis zum 19. April 2020 ein generelles Veranstaltungsverbot erlassen. Gemeindeversammlungen und Gemeindeparlamente können damit bis zum 19. April 2020 grundsätzlich nicht zusammenkommen und entscheiden». So steht es in der Notmassnahme des Regierungsrats.

 

Sehr geehrte Damen und Herren: All die vielen Personen die momentan in den Spitälern und in den Pflegeheimen an vorderster Front für unsere Gesundheit kämpfen, zählen darauf, dass, wenn Ihre Arbeit getan ist, sie noch die gleichen Freiheitsrechte haben wie davor. Einer der wichtigsten Garanten für diese Freiheiten ist neben der Verfassung auch die Gewaltenteilung. Und diese gilt absolut. Die Position der Regierung und/oder einzelner Mitglieder in der Regierung in dieser Sache ist für uns unhaltbar. Das diese Argumentation auch im Vorliegenden Geschäft, und damit faktisch von der Gesamtregierung geteilt wird, ebenso.

 

Hinzu kommt der Versuch, diese massive Einschränkung mit einer Notmassnahme statt einer Notverordnung zu vollziehen. Das ist schon sehr starker Tobak. Uns ist klar, Fehler können passieren. Aber, meine Damen und Herren Regierungsräte: dieser Fehler ist Grundlegend. Und er ist vorsätzlich. Denn sieh haben die Kritik bereits davor gehört und haben die umstrittene Argumentation wieder in dieser Notmassnahme aufgenommen. Und sie haben nach der Geschäftsleitungssitzung von vergangenen Montag nicht unmittelbar reagiert. Sie haben nur vor, am kommenden Mittwoch zu reagieren und den Fehler zu korrigieren. Wir sind deshalb sehr froh, dass die Geschäftsleitung mit dem geänderten Antrag die Regierung in diesem Punkt ganz klar in die Schranken weist. Ohne die Änderungen hätten wir den Notmassnahmen nicht zugestimmt.

 

Wir sehen die Notwendigkeit, dass auch auf der Ebene der Gemeinden rasch und unbürokratisch Hilfe möglich sein muss – das heisst, wir stimmen der Kompetenzübertragung zu.

 

In einer Demokratie gehören Parlamente systemisch zu den überlebenswichtigen Institutionen. Es ist deshalb wie Lebensmittelgeschäfte und dem Gesundheitsapparat unverzichtbar, dass sie für die Bevölkerung da sein können. Das grundsätzliche Verbot in Bezug auf die Parlamente ist für uns unhaltbar.

 

Die Grünliberalen werden dem geänderten Antrag der Geschäftsleitung zustimmen.