In der heutigen Sitzung hat der Kantonsrat das Wassergesetz weiterberaten. In seiner letzten Sitzung (29. Januar) war er bis §13 gekommen, und in seiner nächsten Sitzung (12. Februar) wird er dann bei §96 weiterfahren… Die heutige Debatte war also der mittlere Teil der Monsterdebatte zur 83 Seiten umfassenden Vorlage mit der Nummer 5164a. In der heutigen Sitzung hat der Kantonsrat die drei Abschnitte „Hochwasserschutz, Revitalisierung und Gewässerunterhalt“, „Reinhaltung der Gewässer“ und „Nutzung der Gewässer“ beraten, und dabei hat er über 13 Minderheitsanträge der ökologisch ausgerichteten Ratsseite (davon 7 von Barbara Schaffner, glp) abgestimmt, die jedoch allesamt abgelehnt wurden, jeweils mit ca. 20 Stimmen Unterschied.
1. Beispiel: Wir wehrten uns – wie gesagt: vergeblich – dagegen, dass der Hochwasserschutz auf Gesetzesebene überreguliert wird und erst noch die Empfehlungen der Fachleute in den Wind geschlagen werden. Mit dem Schlagwort ‘Eigenverantwortung’ wird von rechts die Tatsache verschleiert, dass im Schadensfall die Gebäudeversicherung – also die Allgemeinheit – einspringt. Ebenso missachtet wird die Tatsache, dass ein verminderter Hochwasserschutz am Gebäude selber einen vermehrten Hochwasserschutz am Gewässer nach sich zieht. Dieser ist teurer und beansprucht viel Land. Auch Baudirektor Markus Kägi führte aus, dass die rechte Ratsseite hier veraltete Normen ins Gesetz schreiben will.
2. Beispiel: Wir setzten uns – vergeblich – dafür ein, dass „der Kanton einen Fonds für die Renaturierung von Gewässern schafft“.
3. Beispiel: Bei den Nutzungsgebühren, die für konzessions- oder bewilligungspflichtige Nutzungen öffentlicher Gewässer erhoben werden, setzten wir uns – vergeblich – dafür ein, dass sie sich nicht nur nach „der Menge des beanspruchten Wassers“ (bei der Entnahme von Wasser) bzw. „dem Mass des Wärmeeintrags bzw. des Wärmeentzugs“ (bei Wärme- oder Kältenutzung) bemessen, sondern auch nach „dem mit dem Recht verbundenen wirtschaftlichen Nutzen“ und nach „dem Wert angrenzender Grundstücke, wenn oberirdische Gewässer in Anspruch genommen werden“.
Weitere dreimal war es der Baudirektor, der sich im Namen des Regierungsrates gegen Änderungen wehrte, welche die bürgerliche Mehrheit in der vorberatenden Kommission an der Vorlage des Regierungsrates vorgenommen hatte. Doch auch der Baudirektor fand kein Gehör bei der anderen Ratsseite und unterlag ebenfalls mit jeweils ca. 20 Stimmen Unterschied. Nach demselben Muster wurde schliesslich der einzige Minderheitsantrag der anderen Ratsseite angenommen: Der Satz „Der Wasserzins entspricht höchstens dem bundesrechtlichen Höchstansatz“ wird nun noch ergänzt mit dem Satz: „Er berücksichtigt die Wirtschaftlichkeit der Wasserkraftnutzung“.
Somit war die Debatte zum Wassergesetz für die links-grüne Ratsseite weiterhin eine unerfreuliche, ja trostlose Angelegenheit; dies nicht nur weil kein einziger der ökologischen Anträge angenommen wurde, sondern auch weil die Mehrheit (SVP, FDP, CVP, EDU und meistens BDP) sich zu den meisten Anträgen gar nicht äusserte, und falls doch, dann nur mit einer/m SprecherIn. Wenn die 1. Lesung dann in einer Woche abgeschlossen sein wird, wird die glp-Fraktion beurteilen, ob die Gesetzesvorlage von der anderen Ratsseite derart verwässert, die Interessen der Grundeigentümer (z.B. am Zürichsee) derart priorisiert und das öffentliche Interesse am Schutz der Gewässer derart übergangen worden sind, dass wir nicht mehr hinter der Gesetzesvorlage stehen können.