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Mittwoch, 2. September 2020

Zum Gegenvorschlag der KPB zur Natur-Initiative: «Ein guter Kompromiss»

Die Grünliberalen befürworten den Kompromiss der Kommission Planung und Bau (KPB) zur Natur-Initiative. Andreas Hasler: «Wir fordern, dass so schnell wie möglich Projekte umgesetzt werden, die den Biodiversitätsverlust im Kanton Zürich stoppen. Wir akzeptieren nicht, dass die Artenvielfalt weiter zurückgeht.»

Der Regierungsrat hat in seinem Gegenvorschlag anerkannt, dass die natürliche Vielfalt im Kanton Zürich rasch und stark abnimmt. Er wollte jedoch nicht eingreifen. Das hat die KPB jetzt korrigiert: Das Engagement des Kantons Zürich für die Natur soll deutlich gestärkt werden. Jedenfalls werden die finanziellen Ressourcen endlich auf jenes Niveau angehoben, das schon lange nötig wäre. Die Grünliberalen begrüssen diesen überfälligen Schritt sehr; er bildet für sie die Grundlage, dem Kompromiss der Kommission für Planung und Bau zuzustimmen.

 

Gleichzeitig hat die KPB einige gesetzliche Regelungen eingeflochten, die unnötig sind. Dies gilt zum Beispiel für die Vorschrift, dass Naturschutz-Massnahmen, wenn möglich, ohne Enteignungen durchzuführen sind. Dies ist eine Selbstverständlichkeit. Es gab im Kanton noch gar nie eine Enteignung für Naturschutz. Die Grünliberalen hätten sich hier denn auch einen schlankeren, klareren Gesetzesentwurf gewünscht. Sie anerkennen aber, dass mit diesen neuen Rahmenbedingungen die politische Basis für den Naturschutz gestärkt wird. In diesem Sinne nehmen sie eine etwas ausführlichere Gesetzgebung in Kauf.

 

Mit den Übergangsregelungen unterstreicht die KPB die Dringlichkeit des Artenschutzes, indem sie die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kantons für Naturschutz rasch erhöhen will. Andreas Hasler: «Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass neben den finanziellen auch die personellen Ressourcen zu effektiven Massnahmen gehören, und wir sind gewillt, diesem Aspekt im Rahmen der Budgetberatungen die entsprechende Beachtung zu schenken.»

 

Die drei Teile des KPB-Kompromissvorschlags mit Kurzkommentar der Grünliberalen

  1. Einlage in den Natur- und Heimatschutzfonds (NHF)

Die Einlage beträgt neu 50 bis 80 Millionen Franken pro Jahr. Falls der Bestand des NHF Ende Jahr über 30 Millionen Franken beträgt, sind es jährlich 40 bis 60 Millionen Franken.
Eine ausgewogene Regelung zwischen finanzieller (Beschränkung der Einlage bei genügend Reserven) und ökologischer Verantwortung. Die finanzielle Handlungsfähigkeit bleibt auch bei reduzierter Einlage erhalten, weil dann die Reserven beansprucht werden können.

 

  1. Rahmenbedingungen für Naturschutz
    1. Einbezug der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer: Das ist schon heute permanente Praxis.
    2. Wenn möglich ohne Enteignungen: siehe Haupttext.
    3. Wenn möglich auf Flächen mit Potenzial für Biodiversität: Selbstverständlich soll Naturschutz auf geeigneten Flächen stattfinden.
    4. Vorgeschriebene Berichterstattung: Es ist im Interesse des Naturschutzes, die Leistungen für die Natur gut auszuweisen.
       
  2. Übergangsfrist
    Sie beträgt drei Jahre mit steigenden Einlagen von 30, 34 und 40 Millionen Franken.
    Dadurch können und sollen gleichzeitig die personellen Ressourcen aufgebaut und die notwendigen Projekte geplant werden. Die finanziellen Mittel sollen schliesslich sinnvoll eingesetzt werden.